Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von International Kayak Explorer organisierten Kajak-Expeditionen als technischer Begleiter.

Übliche Reiseziele: Pakistan, Indien, Türkei, Montenegro, Italien, Frankreich, Kolumbien, Ecuador.

Weitere Länder und maßgeschneiderte Reisen auf Anfrage möglich.

Artikel 1 - Anmeldung & Zahlung

  • Anzahlung: 50 % des Gesamtbetrags, nicht erstattungsfähig, fällig bei der Buchung. Die Buchung ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich und endgültig.
  • Restzahlung: die verbleibenden 50 % sind spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum zu zahlen. Es erfolgt keine Erinnerung; der Teilnehmer ist allein für die Einhaltung dieser Frist verantwortlich.
  • Nichtzahlung des Restbetrags: Wird der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt, kann International Kayak Explorer die Expedition als vom Kunden storniert betrachten, wobei die Anzahlung verfällt und Stornogebühren gemäß Artikel 3 anfallen.
  • Akzeptierte Zahlungsmethoden: Banküberweisung (IBAN bei der Anmeldung mitgeteilt), PayPal (eventuelle Gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers) oder Bargeld (nur für kurzfristige Buchungen vor Ort und im Rahmen der örtlichen Vorschriften).
  • Rechnung: Nach jeder Zahlung wird eine Rechnung per E-Mail versendet.

Artikel 2 - Preise und Tarifänderungen

Inbegriffen: Betreuung, lokale Logistik, Unterkunft, Mahlzeiten, Transfers Flughafen/Fluss.

Nicht enthalten: Flugticket, Transport des Kajaks im Flugzeug, Visa, Impfungen, Rückführungsversicherung, persönliche Ausgaben.

Tarifänderungen: International Kayak Explorer behält sich das Recht vor, seine Preise vor dem Datum der Restzahlung bei erheblichen Änderungen der lokalen Kosten (Steuern, Treibstoff, Unterkunft) anzupassen. Der Teilnehmer wird informiert und kann innerhalb von 7 Tagen kostenlos stornieren.

Artikel 3 - Stornierung durch den Kunden

  • Stornierung mehr als 60 Tage vor Abreise: 100 % des Restbetrags werden erstattet (Anzahlung verloren).
  • Stornierung zwischen 30 und 60 Tagen vor Abreise: 50 % des Restbetrags werden erstattet (Anzahlung verloren).
  • Stornierung weniger als 30 Tage vor Abreise: keine Rückerstattung (Anzahlung + Restbetrag verloren).
  • Namensübertragung bis 7 Tage vor Abreise möglich (kostenlos).
  • Keine Rückerstattung bei persönlichen Gründen (Angst, Heimweh, Meinungsverschiedenheiten mit der Gruppe usw.).
  • Visumablehnung oder Einreiseverbot: keine Rückerstattung.
  • PCR-Tests, Quarantäne, gesundheitliche Anforderungen: Der Teilnehmer ist allein für die Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsbedingungen verantwortlich. Keine Rückerstattung bei Nichteinhaltung oder Einreiseverweigerung.
  • Freiwillige Nichtteilnahme: Wenn ein Teilnehmer sich freiwillig entscheidet, an einer oder mehreren Paddel-Etappen nicht teilzunehmen (Müdigkeit, Muskelkater, Angst usw.), wird weder eine Rückerstattung noch eine Gutschrift gewährt.

Artikel 4 - Stornierung oder Änderungen durch den Veranstalter

  • Mindestgruppengröße nicht erreicht (weniger als 2 Teilnehmer): Verschiebung oder vollständige Rückerstattung.
  • Lokales Problem / Wetter / Flusszugang / Wasserstand zu niedrig oder zu hoch: teilweise Rückerstattung (abhängig von den entstandenen Kosten) oder vollständige Rückerstattung im Katastrophenfall.
  • Höhere Gewalt (Pandemie, Krieg, geschlossene Grenzen): keine Rückerstattung, wenn die Kosten nicht mehr zurückgeholt werden können.
  • Änderung in letzter Minute aus Sicherheitsgründen: keine Rückerstattung.
  • Reisewarnungen: Rückerstattung nur bei nachgewiesener Katastrophe (bewaffneter Konflikt, Grenzschließung). Keine Rückerstattung bei einer bloßen Empfehlung zur Vorsicht.
  • Lokalisierte terroristische Bedrohung: Wenn die lokalen oder französischen Behörden im Paddelgebiet eine spezifische Bedrohung feststellen, kann der Veranstalter die Route ändern oder die Expedition absagen. Erstattet werden nur nicht angefallene Kosten, ohne zusätzliche Entschädigung.
  • Flugverspätung / Streik des Teilnehmers: Die Expedition startet ohne ihn, ohne Nachholung und ohne Rückerstattung.
  • Nichtverfügbarkeit des Hauptbetreuers: Ersatz, Verschiebung oder vollständige Rückerstattung (keine zusätzliche Entschädigung).
  • Abbruch aufgrund eines schweren Unfalls: Führt ein Unfall zur Evakuierung der Gruppe, erfolgt keine Rückerstattung für nicht gepaddelte Tage.

Artikel 5 - Haftung, Versicherung, Rettungskosten, Mediation, Subunternehmer, Begrenzung

  • Der Teilnehmer muss vor der Abreise einen Nachweis über eine Rückführungsversicherung + Wildwasser-Sportversicherung Klasse 3+ vorlegen.
  • Mindestdeckungssumme: 50.000 EUR (fünfzigtausend Euro) oder mehr für Such-, Rettungs- und Evakuierungskosten.
  • Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle ab, die mit der Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen zusammenhängen.
  • Versicherungsprüfung: Der Teilnehmer ermächtigt International Kayak Explorer, seinen Versicherer zu kontaktieren, um die Gültigkeit des Versicherungsschutzes zu überprüfen. Liegt keine gültige Bescheinigung vor, kann der Teilnehmer ohne Rückerstattung ausgeschlossen werden.
  • Rettungskosten (Helikopter, örtliche Teams, Suche): ausschließlich vom Teilnehmer oder seiner Versicherung zu tragen. Der Veranstalter streckt keine Kosten vor.
  • Verbrauchermediator: Im Falle einer nicht gütlich beigelegten Streitigkeit kann der Teilnehmer kostenlos den Mediator kontaktieren (Kontaktdaten auf Anfrage erhältlich).
  • Lokale Subunternehmer: International Kayak Explorer arbeitet mit unabhängigen lokalen Dienstleistern (Guides, Fahrer, Unterkunftsanbieter). Der Teilnehmer erkennt an, dass International Kayak Explorer für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten nicht haftbar gemacht werden kann, außer bei nachgewiesenem persönlichem Verschulden des Veranstalters bei ihrer Auswahl.
  • Haftungsbegrenzung: Die Haftung von International Kayak Explorer ist auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt. In keinem Fall haftet das Unternehmen für indirekte Schäden (Nutzungsverlust, Einnahmeverluste, verpasste Anschlüsse usw.).

Artikel 6 - Gesundheit & körperliche Verfassung

Der Teilnehmer bestätigt, körperlich fit für Wildwasser-Kajakfahren der Klasse 3 und höher zu sein.

Bestehende gesundheitliche Probleme müssen bei der Anmeldung angegeben werden.

Artikel 7 - Ausrüstung, persönliche Gegenstände, Dokumente, Flugtransport des Kajaks, Kontrolle

Der Teilnehmer ist verantwortlich für:

  • Sein Kajak und seine persönliche Paddelausrüstung.
  • Alle persönlichen Gegenstände (Telefon, Kamera, Drohne, Geld, Dokumente, Reisepass, Visum, Kleidung).
  • Bruch, Verlust oder Diebstahl gehen zu seinen Lasten, auch während Transfers, in Unterkünften und auf dem Wasser.
  • Diebstahl ohne Aufbruch: Fahrzeuge/Unterkünfte verfügen nicht immer über einen sicheren Kofferraum; der Veranstalter haftet nicht.
  • Verlust von Dokumenten: Der Veranstalter kümmert sich nicht um Rückführung oder konsularische Formalitäten.
  • Transport des Kajaks im Flugzeug: alleinige Verantwortung des Teilnehmers und der Fluggesellschaft. Frachtversicherung empfohlen.
  • Kontrolle der Sicherheitsausrüstung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Schwimmweste, Helm, Paddel und Spritzdecke vor dem Einsetzen zu prüfen. Bei Nichtkonformität darf der Teilnehmer nicht paddeln und erhält keine Rückerstattung.

Artikel 8 - Verhalten, Sicherheit, Betreuung, lokale Sitten, freiwilliger Abbruch

  • Nichtbeachtung der Anweisungen -> sofortiger Ausschluss ohne Rückerstattung.
  • Alkohol, Betäubungsmittel und Medikamente, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, sind während der Fahrt verboten.
  • Respekt vor den lokalen Sitten: Der Teilnehmer verpflichtet sich, lokale Traditionen, Kleidervorschriften, Gesetze und Verbote (Fotografie, Verhalten in der Öffentlichkeit usw.) zu respektieren. Jeder Verstoß kann zum Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
  • Freiwilliger Abbruch: Verlässt der Teilnehmer die Expedition vorzeitig (Angst, Müdigkeit, Meinungsverschiedenheit), erfolgt keine Rückerstattung und alle Kosten für Rückführung und zusätzliche Unterkunft trägt er selbst.
  • Betreuung: mindestens ein Guide, der Französisch und Englisch spricht. Ein lokaler Guide kann ergänzen.

Artikel 9 - Anwendbares Recht, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, Zuständigkeit, Prozesskosten

  • Es gilt französisches Recht. Einvernehmliche Lösung vor gerichtlichen Schritten.
  • Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht für Reise- oder Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Datum angeboten werden. Die Anzahlung bleibt daher mit der Buchung fällig.
  • Örtliche Zuständigkeit: Alle Streitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts in [mit Ihrer Stadt zu ergänzen].
  • Prozesskosten: Im Falle eines Gerichtsverfahrens trägt die unterlegene Partei die von der anderen Partei entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten, bis zu 3.000 EUR, sofern der Richter nichts anderes entscheidet.

Artikel 10 - Unterkunft & Verpflegung - lokales Eintauchen

  • Einfache lokale Unterkunft (Camp, Gästehaus, Herberge, Hütte). Enge Verhältnisse möglich, Privatsphäre nicht garantiert.
  • Keine westliche Küche; die Mahlzeiten sind typischerweise lokal.
  • Rustikaler lokaler Transport (Fahrzeuge können eng und ohne Klimaanlage sein).
  • Keine Rückerstattung für Unannehmlichkeiten aufgrund von Einfachheit oder kulturellen Unterschieden.

Artikel 11 - Allergien und Ernährungsweisen

Müssen bei der Anmeldung angegeben werden. Der Veranstalter bemüht sich nach Kräften, kann jedoch in abgelegenen Ländern keine Lösung garantieren. Der Teilnehmer muss sich gegebenenfalls selbst um seine Ernährung kümmern. Keine Rückerstattung.

Artikel 12 - Minderjährige

Nur in Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters. Keine Aufsicht außerhalb der Fahrt.

Artikel 13 - Trinkgeld

Nicht enthalten, nach Ermessen des Teilnehmers gemäß den lokalen Gepflogenheiten.

Artikel 14 - Höhere Gewalt in entfernten Ländern

  • Streiks, Straßensperren, Demonstrationen, unerwartete behördliche Schließungen, innere Sicherheitsprobleme: kein Anspruch auf Rückerstattung, außer der Veranstalter entscheidet anders.

Artikel 15 - Klima, Höhe und Umwelt

Der Teilnehmer muss sich informieren und entsprechend ausrüsten. Keine Rückerstattung für klimabedingte Unannehmlichkeiten.

  • Himalaya: große Höhe (> 3000 m), kalte Nächte, eisiges Wasser, Schnee möglich.
  • Kolumbien / Ecuador: feucht-tropisch, heiß, plötzliche Regenfälle, Insekten.
  • Türkei / Montenegro / Italien / Frankreich: gemäßigt bis mediterran, Gewitter möglich.

Artikel 16 - Trinkwasserqualität

Leitungswasser ist nicht immer trinkbar. Der Veranstalter empfiehlt Tabletten, Filter oder Wasser in Flaschen. Keine Rückerstattung bei Wasser- oder Lebensmittelvergiftung.

Artikel 17 - Zusätzliche Risiken in entfernten Ländern

Begrenzte medizinische Infrastruktur, schwankende Wasserqualität, instabile Strom-/Telekommunikationsversorgung: keine Rückerstattung.

Artikel 18 - Abfallentsorgung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, in der Natur keinen Müll zu hinterlassen und sämtlichen Abfall (Papier, Kunststoff, Batterien usw.) wieder mitzunehmen.

Artikel 19 - Anerkennung besonderer Risiken

Der Teilnehmer erkennt an, dass die besuchten Länder zusätzliche Risiken (begrenzte lokale Unsicherheit, Korruption, unzuverlässige Infrastruktur) aufweisen können, die entfernten Reisezielen innewohnen.

Artikel 20 - Anerkennung der AGB

Die Buchung oder Zahlung der Anzahlung gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 21 - Autorität des Guides und Verweigerung der Befahrung

Der Guide (Betreuer) ist der Sicherheitsexperte. Er entscheidet allein über die technische, körperliche und sicherheitsrelevante Eignung jedes Teilnehmers für eine Fahrt auf dem Wasser (auch teilweise). Wenn ein Teilnehmer seiner Ansicht nach eine Gefahr für sich selbst oder die Gruppe darstellt (unzureichendes Niveau, Müdigkeit, nicht konforme Ausrüstung, Gesundheitszustand, Verhalten), kann der Guide den Zugang zum Fluss für einen halben Tag, einen ganzen Tag oder für die verbleibende Dauer der Expedition verweigern.

Diese Verweigerung begründet keinerlei Rückerstattung, weder teilweise noch vollständig, und der Teilnehmer verzichtet im Voraus auf jegliche zivil- oder strafrechtliche Klage gegen den Guide oder International Kayak Explorer im Zusammenhang mit dieser Entscheidung. Seine Ermessensentscheidungen sind für den Teilnehmer bindend, ohne Rechtsmittel.

Artikel 22 - Haftung lokaler Subunternehmer (Hinweis)

International Kayak Explorer arbeitet mit unabhängigen lokalen Dienstleistern (Guides, Fahrer, Unterkunftsanbieter) zusammen. Der Teilnehmer erkennt an, dass International Kayak Explorer nicht für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten haftbar gemacht werden kann, außer bei nachgewiesenem persönlichem Verschulden des Veranstalters bei deren Auswahl. (Dieser Artikel ist bereits in Artikel 6 enthalten, wird hier jedoch zur Klarheit und als zusätzlicher Schutz wiederholt.)

Artikel 23 - Aufbewahrung personenbezogener Daten (DSGVO)

Gemäß der DSGVO werden erhobene personenbezogene Daten (einschließlich medizinischer Daten) 12 Monate nach der Expedition aufbewahrt und anschließend gelöscht. Der Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, indem er sich an [E-Mail-Adresse] wendet. Diese Daten werden nicht außerhalb des gesetzlichen Rahmens an Dritte weitergegeben.